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Das Problem in der Vergangenheit war oft, dass diese Bonitätsprüfungen außerhalb der Kontrolle der Betroffenen stattfand: Sie bekamen einfach mitgeteilt, sie seien nicht kreditwürdig, ohne dass das begründet wurde – manchmal auf zweifelhafter Grundlage. Diese Grundlage kann man jetzt kostenlos überprüfen – einfach das Musterschreiben der Verbraucherzentrale ausfüllen und abschicken.
Verbraucher können für die vergangenen zwölf Monate erfragen, welche Werte Auskunfteien zu ihrer Person erhoben, übermittelt und erstmalig gespeichert haben. Dabei müssen sie erfahren, welche Datenarten für die Berechnungen verwendet wurden und welche Bedeutung und Gewichtung diese hatten. Die Auskünfte müssen laut Gesetz einzelfallbezogen, nachvollziehbar und verständlich sein.
“Wir erwarten, dass die Branche unkompliziert Transparenz schafft”, erklärt Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentralen-Bundesverbandes (vzbv). Sollte das nicht der Fall sein und die Auskunfteien rumzicken, bietet die Verbraucherzentrale Hilfe an: Per Online-Umfrage sollen Erfahrungsberichte gesammelt werden, um dann Druck auf die Betriebe auszuüben.
[via netzpolitik.org]