
Foto: Dierk Schäfer (cc-Lizenz)
Gute Nachrichten für alle Internetnutzer, die von windigen Downloadportalen kostenpflichtige Abonnements aufgedrückt bekommen: In einem Urteil des Landgerichtes Mannheim wurden mehrere der Praktiken eines der größten Portale dieser Art als unrechtmäßig anerkannt, es agiere rechtswidrig im Sinne des Wettbewerbsrechts.
Als unrechtmäßig sieht das Gericht im Einzelnen an,
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dass das Unternehmen mit einer Strafanzeige drohe, wenn Kunden falsche Angaben zu ihrem Geburtsdatum machen
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dass der Benutzer bei der Anmeldung vor dem Download auf sein Widerrufsrecht verzichtet
Es handelte sich um eine Feststellungsklage des Anbieters gegen den Bundesverband Verbraucherzentralen (vzbv), die den Anbieter zuvor wegen seiner Geschäftspraktiken zur Unterlassung aufgefordert hatten. Nähere Informationen zum Urteil beim vzbv und auf heise.de.
Wir von Winload.de missbilligen es, Benutzer zu täuschen und Freeware-Downloads an Kosten zu binden. Auch Winload ist durch die Abofallen-Anbieter betroffen, da einer der dubiosen Abzocker einen Namen, der unserem stark ähnelt. Aber auch insgesamt leidet der Ruf unserer Branche.
Mehr zum Thema: Winload.de — wir sind keine Abzocker.
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