giga GigaGIGA is back! Musik Musik kostenlos downloadenMusik kostenlos downloaden: MP3s und Portale software Freeware und SharewareFreeware, Vollversionen, Tipps und Tricks Hörbücher Hörbücher kostenlosHörspiele und Hörbücher kostenlos Android Android-NewsAlles zum Thema Android bei androidnews

Kino-Filme als Stream – legal oder illegal? Ein Rechtsanwalt gibt Antwort

Seit einiger Zeit sprießen Portale aus dem Boden, bei denen z.B. aktuelle Kino-Filme kostenlos per Streaming angesehen werden können. Sind diese Angebote nun legal oder illegal, und verstößt man als Nutzer von diesen Video-Seiten gegen das Urheberrecht? Rechtsanwalt Jens Pauleit geht für das LoadBlog der Frage nach, ob das Betrachten von Video-Streams urheberrechtlich legal oder illegal ist. An anderer Stelle behandelt er in einem Artikel, ob das Umgehen der Länder-Sperre auf Youtube rechtmäßig ist.

Was heißt Streaming?

Streaming Media bezeichnet aus einem Rechnernetz empfangene und gleichzeitig wiedergegebene Audio- und Videodaten (Wikipedia). Einfach ausgedrückt bedeutet dies, dass das Video bereits angesehen werden kann, obwohl die Datei insgesamt noch nicht auf den eigenen Rechner heruntergeladen wurde.

Hierdurch unterscheidet sich das Streaming beispielsweise vom „klassischen Filesharing“.

Betrachtet man beispielsweise die Seite eines großen Streaming-Portals mit einer tongaischen Domain, so ist dort („FAQ: Ist diese Seite illegal?“) zu lesen, dass die Seite nicht illegal sei, keine eigenen Streams gehostet, sondern nur embedded Codes verlinkt würden. Weiter heißt es, dass die Rechtslage je nach Land verschieden sei und das Anschauen von Videostreams je nach Land und Stream illegal sein kann.

Ist Streamen in Deutschland nun legal oder nicht?

screenshot filmeMit der Veröffentlichung der urheberrechtlich geschützten Werke maßt sich der Portalbetreiber das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung gemäß § 19 a UrhG an. Dies ist eindeutig.

Wie aber sieht die rechtliche Lage für den Nutzer eines solchen Portals aus? Hierzu muss man sich den technischen Vorgang des Streamens vor Augen halten: Nach der Anforderung wird von dem Server der Datenfluss (also der Stream) gezielt an den Nutzer übertragen (sog. Unicast). Der Stream wird auf dem heimischen PC jedoch nicht dauerhaft, sondern nur im Cache vorübergehend gespeichert.

Rechtlich gesehen wird in dem Moment des Speicherns im Cache des Rechners eine Kopie  des Werkes hergestellt.

In § 16 Abs. 1 UrhG heißt es:

„Das Vervielfältigungsrecht ist das Recht, Vervielfältigungsstücke des Werkes herzustellen, gleichviel ob vorübergehend oder dauerhaft in welchem Verfahren und in welcher Zahl.“

In das Vervielfältigungsrecht des Rechteinhabers wird bereits eingegriffen, wenn einzelne Teile des Werkes betroffen sind. Da der Rechteinhaber dem Nutzer kein Vervielfältigungsrecht eingeräumt hat, liegt an sich eine Rechtsverletzung vor.

Streaming als Privat-Vervielfältigung?

Der Gesetzgeber hat jedoch mit § 53 UrhG eine Norm geschaffen, die „Vervielfältigungen zum privaten und sonstigen eigenen Gebrauch“ zum Gegenstand hat.

In § 53 Abs. 1 Satz 1 UrhG heißt es:

„Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“

Unser Nutzer hat den Stream zum privaten Gebrauch zwischengespeichert und will seinen Cache-Inhalt auch nicht weiter veräußern. Bei einer Kopie offensichtlich rechtswidriger Vorlagen besteht das unbeschränkte Ausschließlichkeitsrechts des Urhebers fort, die Vervielfältigung stellt also eine Rechtsverletzung dar.

Was heißt “offensichtlich rechtswidrig”?

Offensichtlich rechtswidrig soll eine Kopie dann sein, wenn eine Erlaubnis zum kopieren (oder im Fall des Streamings zum Ansehen) den Umständen nach ausscheidet.

Dem Nutzer des Streaming-Portals dürfte klar sein, dass der aktuelle Kinofilm, den er sich gerade kostenlos auf seinem Computer ansieht, von einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ stammt.

Auch beim Streamen von älteren Werken ist auf die Sicht des Nutzers abzustellen. Regelmäßig wird man auch hier zu einer offensichtlichen Rechtswidrigkeit kommen, da nicht von einer generellen „Freigabe“ der Rechte auszugehen ist – insbesondere dann nicht, wenn eben diese Filme oder TV-Serien bei anderen Anbietern z.B. per Video-on-Demand nur kostenpflichtig zu sehen sind.

Nach alldem kommt jedoch § 44a UrhG ins Spiel:

„Zulässig sind vorübergehende Vervielfältigungshandlungen, die flüchtig oder begleitend sind und einen integralen und wesentlichen Teil eines technischen Verfahrens darstellen und deren alleiniger Zweck es ist,

1. eine Übertragung in einem Netz zwischen Dritten durch einen Vermittler

oder

2. eine rechtmäßige Nutzung

eines Werkes oder sonstigen Schutzgegenstandes zu ermöglichen, und die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung haben.“.

Wie bereits gezeigt, werden beim Streaming die Daten lediglich im Cache zwischengespeichert. Unter Juristen wird daher teilweise die Ansicht vertreten, aus § 44a UrhG ergibt sich die Zulässigkeit von Streaming für den Nutzer.

Rechtliche Grauzone

Andere sind der Auffassung, dass das Streamen von urheberrechtlich geschütztem Material auch unter Berücksichtigung von § 44a UrhG illegal sei. Im Hinblick auf das EU-Recht setzt die Multimedia-Richtlinie (2001/29/EG) voraus, dass durch die flüchtige Vervielfältigung eine rechtmäßige Nutzung ermöglicht werden muss. Da bei den gängigen Streaming-Portalen jedoch klar sei, dass illegale Inhalte angeboten werden, kann eine rechtmäßige Nutzung gar nicht erfolgen.

Getreu dem Grundsatz „zwei Juristen drei Meinungen“, werden diese Frage wohl abschließend erst die Gerichte entscheiden können. Da – soweit ersichtlich – noch keine Rechtsprechung ergangen ist, befindet man sich bei der Nutzung von Streaming-Portalen zumindest in einer rechtlichen Grauzone.

Autor: RA Jens Pauleit

Der Diensteanbieter übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der bereitgestellten Informationen. Diese Informationen stellen keine rechtliche Beratung dar und können einen rechtlichen Rat nicht ersetzen.



und getagged , , , , , , , , , , , . Bookmarken: Permanent-Link. Kommentieren oder ein Trackback hinterlassen: Trackback-URL.
  • Ben

    Schöner Artikel, zwar nichts neues aber leider ist weitläufig immer noch die Ansicht verbreitet …. .to währe legal.
    Aus meiner Sicht ist es von allein Seiten aus gesehen genauso legal wie der Download aus einem P2P Netzwerk, also einfach gar nicht.
    Aber ich denke das sich viele die “Legalität” auch einfach aus bequemlichkeit selbst bescheinigen, ist ja auch schön: alles was ich sehen will auf einer Seite gesammelt und übersichtlich dargestellt und einfach abzurufen, da könnte sich die Industrie mit Ihren nervigen und teilweise sehr umständlichen Angebot mal `ne Scheibe von abschneiden.

  • Hans

    Aber eine wirkliche Antwort gibt der Beitrag jetzt nicht. Das die Rechtslage unklar ist, ist doch allen seit Jahren bewusst.

    Ich hätte mich über ein klares “ja” oder “nein” gefreut.

  • Robert

    Ein sehr interessanter Artikel zum Thema Fernsehen kostenlos online gucken. Finde ihn echt gelungen habe eineige informationen gesehen die ich sonst nicht wusste die aber wichtig zu dem thema sind ansonsten gefällt mir der blog auch ganz gut weiter so ;)

  • http://infoblog.li/linktipps-fernwartung-google-chrome-ubuntu-streaming/ Linktipps: Fernwartung, Google, Chrome, Ubuntu, Streaming

    [...] anderen Streaming-Seiten. Der Rechtsanwalt Jens Pauleit hat sich das Thema genauer angeschaut und per Gastbeitrag im Loadblog über die Rechtslage (in Deutschland) aufgeklärt. Hallo! Bist du neu hier ? Dann magst du [...]

  • Kino Stream

    Dankesehr aber Ich besuche solche Seiten Grundsätzlich nicht, weil es einfach Falsch ist. Die Kinos machen sich mühe und haben kosten und besuche auf so einer webseite machen einfach alles kaputt

  • ARY

    Kino Streams sind als Reklame zu vestehen. Wer das nötige Geld hat KAUFT sowieso den gewünschten Film. Wer kein Geld hat oder kranker Hakker ist sollte auf Wohlwollen der Gesellschaft Anspruch haben.
    Im übrigen gefallen mir von den 10tausenden Filmen nur WENIGE.
    Und auch der FILMGENUSS ist durch das LAHME Internet gering.
    Also schaut Euch immer wieder die Filme an, wie Ihr es wollt.

  • http://www.tincan.ch Peter

    Hi.
    Weiss jemand, wie die Lage in der Schweiz über dieses Thema steht?
    Gruss
    Peter

  • Robin

    In der Schweiz ist es legal

  • jim

    Kurze Frage. Warum ist es so eindeutig, dass der…to Betreiber die Werke öffentlich zugänglich macht (§19a)? Schließlich werden auf der Seite ja letztlich nur links auf Rapidshare etc. veröffentlicht. Dass setzten von Links ist aber laut “Paperboy” BGH kein öffentliches zugänglichmachen.

    Gruß

  • Quickmix

    Zitat:
    Dem Nutzer des Streaming-Portals dürfte klar sein, dass der aktuelle Kinofilm, den er sich gerade kostenlos auf seinem Computer ansieht, von einer „offensichtlich rechtswidrig hergestellten Vorlage“ stammt.

    Eben nicht. Sehr schwammig formuliert.

  • Jan Dark

    Da fehlen aber ein paar Rechtsaspekte. Das Urhebergesetz gilt erst mal nur in der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Stream in einem Land zur Verfügung gestellt wird, wo das völlig legal ist, kippt die ganze Kette der Argumentation.

  • RA Jen Fibu

    Das ist nicht ganz richtig. Die Straftat gilt in dem Land, in dem sie gegangen wurde, wenn Sie sich einen Film auf die heimische Festplatte in Deutschland laden, sollte klar sein, welche Rechtsprechung gilt.

    Auch was Herr Quickmix in Bezug auf die schwammige Formulierung sagt, finde ich nicht ganz korrekt. Wie wäre denn eine eindeutige Formulierung in Ihren Augen? Jemand der medial nicht weltfremd ist und weiss sich besagte Seiten zu Nutze zu machen, sollte wissen was er sich anschaut. Selbst wenn nicht, kann man was das Urheberrecht angeht noch immer auf die Redewendung “Unwissenheit schützt vor strafe nicht” getrost zurückgreifen.

    Ich finde den Artikel gut und ob es einen klaren Zuspruch gibt oder nicht ist fast egal, denn solange die Rechtslage nicht eindeutig ist, kann jeder Richter und / oder Kläger, nach seinem befinden handeln. Soll bedeuten, egal was andere sagen, es kann vorkommen, das man für das Streaming von illegal eingestellten Inhalten gesetzlich belangt werden kann und dieser Punkt ist für Privatpersonen wichtig, denn dies kann unter Umständen teuer werden.

  • http://thenerdsword.wordpress.com/2011/04/27/%e2%80%9emillions-of-songs-find-yours-%e2%80%9c/ „Millions Of Songs. Find Yours.“ | THE NERDs WORD

    [...] Eine Frage, die mich als Musikmacher von Anfang an interessiert hat: „Dürfen die denn so ohne weiteres Musik ohne jegliche Rechtsgrundlage zum freien Verzehr anbieten?“ Die weitreichende Antwort, die mir diverse Internetforen und Rechtshelfer liefern konnten lautet „Ja, mann.. n´bisschen..“ Beim streamen von Musik wird nämlich eine vorübergehende Kopie im Arbeitsspeicher erstellt und liefert für viele Juristen daraus die Grundlage einer Raubkopie. Auf der anderen Seite ist das Mitschneiden von Internetradio´s für den eigenen privaten Gebrauch ausdrücklich erlaubt, wodurch auch der Vorwurf des Raubkopierens abgeschwächt werden könnte, da die Kopie nur temporär auf dem Rechner gespeichert wird. Es gibt allerdings bereits Tools, mit denen man die Musik langfristig auf dem PC speichern kann. Selbst das sollte nach meiner Interpretation einen Internetradio-Mitschnitt darstellen und somit (solange nicht kommerziell genutzt oder weitergegeben) eine private Kopie und legal sein. Mit dem Hochladen verhält sich das meiner Meinung nach allerdings anders: Solange der Urheber (oder sein Management) keinen Anstoß an seinem von dir hochgeladenen Titel nehmen, wird grooveshark auch nichts dagegen unternehmen, so die Seite. Da GS allerdings das hochgeladene Material kommerziell nutzt, könnte es wohl jederzeit passieren, dass eines Tages ne dahergelaufene, große Plattenfirma den Sharks die Mucke unterm Arsch weg klagt. So bereits geschehen im Jahre 2009: EMI (Electric and Musical Industries Ltd) klagt gegen grooveshark wegen Urheberrechtsverletzung, die sich daraufhin vertraglich einigten. Wie bereits mit zahlreichen anderen (mit Sicherheit aber nicht mit allen) Plattenlabels wurden Lizenzvereinbarungen abgeschlossen, die für EMI wohl lukrativ genug waren, um dem Startup-Unternehmen keine weiteren Steine in den Weg zu werfen. Bis sich das also nicht ändert oder der nächste große Musik-Geier ein Stück vom Kuchen abhaben will, könnt ihr euch beruhigt zurücklehnen und das Angebot genießen. Folgenden Beitrag habe ich zum Thema gefunden: Druppklicken!  [...]

  • RDA

    Dreh- und Angelpunkt ist bei der Frage “legal” oder “illegal”, ob und wie die Gerichte die Frage beurteilen, ob eine Cache-Speicherung beim reinen Streamen schon als Herunterladen gilt. Bei strafrechtlich verbotenen Inhalten haben die Gerichte schon die Cache-Speicherung als Herunterladen gewertet. Bei kino.to geht es jedoch nicht um strafrechtlich verbotene Inhalte, sondern “nur” um Urheberrechtsverletzungen. Die Zeit wird zeigen, wie die Gerichte zukünftig urteilen werden.

  • http://www.facebook.com/profile.php?id=100001227968477 Rebecca Renee Trulsen

    Tja nun, was mir so durch den Kopf ging ist die Frage, warum denn Youtube nicht genauer unter die Lupe genommen wird. Warum da nicht sichergestellt wird, dass die hochgeladenen Videos oder Musikstücke vom Uploader legal erworben wurden. Weil wenn das nicht sichergestellt wird, dürfte man rein theoretisch auch keine Youtube-Videos ansehen, weil man belangt werden könnte. Warum muss ich als User davon ausgehen, dass alles illegal ist in der Beziehung ??? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – Aber was hat der User denn für Kontrollmöglichkeiten ??? Soll er sich denn erstmal 5-6 Stunden an den Rechner setzen um eventuelle illegale Uploads auszuschließen, indem er nach Seiten sucht, wo es kostenpflichtig angeboten wird ??? Meiner Meinung nach, sollte der User nicht belangt werden, sondern der Hoster, denn er hat dafür zu sorgen, dass alles ok ist. Klar, wenn man es genau betrachtet, kann ein User nicht herkommen und sagen “Ich hab mir um die Ecke ein paar Gramm Kokain gekauft, ich wusste ja nicht, dass das verboten ist” aber dabei ist es wohl offensichtlich verboten. Wenn ich mir als User im Netz die Staffeln von Akte X oder z.B. schon im TV ausgestrahlte Folgen von Fringe ansehe, ist das meiner Meinung nach keine Straftat. Es lief doch schon, ich hätte es mitscheiden und ansehen können. Wo ist das Problem ?? Es ist für mich nicht ersichtlich. Das einzige, was mir dazu einfällt is Geldmacherei. Man zahlt monatlich sein Internet, oder zahlt im Café und GEZ wird gezahlt, was bitte denn noch ???? Reicht das noch nicht ????

  • http://www.facebook.com/profile.php?id=100001227968477 Rebecca Renee Trulsen

    Tja nun, was mir so durch den Kopf ging ist die Frage, warum denn Youtube nicht genauer unter die Lupe genommen wird. Warum da nicht sichergestellt wird, dass die hochgeladenen Videos oder Musikstücke vom Uploader legal erworben wurden. Weil wenn das nicht sichergestellt wird, dürfte man rein theoretisch auch keine Youtube-Videos ansehen, weil man belangt werden könnte. Warum muss ich als User davon ausgehen, dass alles illegal ist in der Beziehung ??? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – Aber was hat der User denn für Kontrollmöglichkeiten ??? Soll er sich denn erstmal 5-6 Stunden an den Rechner setzen um eventuelle illegale Uploads auszuschließen, indem er nach Seiten sucht, wo es kostenpflichtig angeboten wird ??? Meiner Meinung nach, sollte der User nicht belangt werden, sondern der Hoster, denn er hat dafür zu sorgen, dass alles ok ist. Klar, wenn man es genau betrachtet, kann ein User nicht herkommen und sagen “Ich hab mir um die Ecke ein paar Gramm Kokain gekauft, ich wusste ja nicht, dass das verboten ist” aber dabei ist es wohl offensichtlich verboten. Wenn ich mir als User im Netz die Staffeln von Akte X oder z.B. schon im TV ausgestrahlte Folgen von Fringe ansehe, ist das meiner Meinung nach keine Straftat. Es lief doch schon, ich hätte es mitscheiden und ansehen können. Wo ist das Problem ?? Es ist für mich nicht ersichtlich. Das einzige, was mir dazu einfällt is Geldmacherei. Man zahlt monatlich sein Internet, oder zahlt im Café und GEZ wird gezahlt, was bitte denn noch ???? Reicht das noch nicht ????

  • http://www.facebook.com/profile.php?id=100001227968477 Rebecca Renee Trulsen

    Tja nun, was mir so durch den Kopf ging ist die Frage, warum denn Youtube nicht genauer unter die Lupe genommen wird. Warum da nicht sichergestellt wird, dass die hochgeladenen Videos oder Musikstücke vom Uploader legal erworben wurden. Weil wenn das nicht sichergestellt wird, dürfte man rein theoretisch auch keine Youtube-Videos ansehen, weil man belangt werden könnte. Warum muss ich als User davon ausgehen, dass alles illegal ist in der Beziehung ??? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht – Aber was hat der User denn für Kontrollmöglichkeiten ??? Soll er sich denn erstmal 5-6 Stunden an den Rechner setzen um eventuelle illegale Uploads auszuschließen, indem er nach Seiten sucht, wo es kostenpflichtig angeboten wird ??? Meiner Meinung nach, sollte der User nicht belangt werden, sondern der Hoster, denn er hat dafür zu sorgen, dass alles ok ist. Klar, wenn man es genau betrachtet, kann ein User nicht herkommen und sagen “Ich hab mir um die Ecke ein paar Gramm Kokain gekauft, ich wusste ja nicht, dass das verboten ist” aber dabei ist es wohl offensichtlich verboten. Wenn ich mir als User im Netz die Staffeln von Akte X oder z.B. schon im TV ausgestrahlte Folgen von Fringe ansehe, ist das meiner Meinung nach keine Straftat. Es lief doch schon, ich hätte es mitscheiden und ansehen können. Wo ist das Problem ?? Es ist für mich nicht ersichtlich. Das einzige, was mir dazu einfällt is Geldmacherei. Man zahlt monatlich sein Internet, oder zahlt im Café und GEZ wird gezahlt, was bitte denn noch ???? Reicht das noch nicht ????

  • lola

    Man redet immer von Grauzone, aber wenn man es genau nimmt, steht im Strafgesetzbuch glasklar was Sache ist! Für mich sind lediglich die Betreiber von solchen Portalen wie Kino.to verantwortlich. Der User keineswegs und ich denke auch das die Gerichte in Zukunft so entscheiden werden, weil es ansonsten zu viele missverständnisse geben würde. Na ja, mal schauen was die Gerichte in Zukunft so festlegen!!!;-)

    Strafgesetzbuch
    Allgemeiner Teil (§§ 1 – 79b)
    1. Abschnitt – Das Strafgesetz (§§ 1 – 12)
    1. Titel – Geltungsbereich (§§ 1 – 10)

    § 1
    Keine Strafe ohne Gesetz

    Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.

  • http://www.netzwelt.de/forum/allgemeine-filesharing-diskussionen/52166-streaming-filme-rechtslage.html#post1461193 Streaming Filme Rechtslage – netzwelt.de Forum

    [...] Material auf ihrem Computer haben. Gute nacht Deutschland Hierzu ein Artikel und ein Video: Kino-Filme als Stream – legal oder illegal? Ein Rechtsanwalt gibt Antwort Kino.to Stream legal / illegal [...]

  • Felix Guhl

    um das deutsche recht(und unrecht) zu verstehen muss man leider jegliche menschlichkeit, moral, und jede form von gerechtigkeitssinn ablegen.
    um muss Rebecca Renee Trulsen recht geben, die sache ist aber: nehmen wir an deine form der regelung würde übernommen werden, dann würde jeder herkommen sich die neuesten filme reinziehn und sagen: “hab ich ja nicht gewusst das der noch nicht ausgestrahlt wurde”
    ich würde wenn ich der gesetzgeber wäre nur die verbreiter und hosts bestrafen und nicht die user.
    außerdem(auch wenns alt ist) würde ich eine geringere strafe für raubkopien ansetzen und eine höhere für sexuellen missbrauch. denn nach deutschem recht kommt man besser weg, wenn man seinem sohn keinen film von winnie poo brennt sondern ihn in den arsch wichst.
    sowas ist krank. kaum steht eine geldgebende lobby dahinter bemüht sich unsere regierung -.- schrecklich traurig dieses land in dieser hinsicht.

  • Derherbehdrbert

    wie sieht es mit fersehmitschnitten aus (serien filme dokus)
    wenn ich beispielsweise deutsche privatsender empfangen kann, sollte man doch meinen man darf auch steams von diesen sendern legal anschauen, schließlich sind die kopien legal erstellt worden und auch ich darf als privatnutzer legale kopien erstellen…
    sind also nur dateien die nicht legal kopiert worden sind für privat personen illegal?
    und was ist wenn es sich um eine legale kopie von dvds oder mp3s handelt?
    ich darf ja eine sicherheitskopie meiner dvd anfertigen aber die anderen personen zum download anbieten ist doch wieder illegal?