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Kino.to: Erstes Urteil eine mehrjährige Haftstrafe
Der erste Prozess seit der Abschaltung von Kino.to ist nun beendet. Obwohl der Angeklagte nur Mittäter und ein eher kleines Licht war, gibt es eine mehrjährige Haftstrafe
Bei dem Verurteilten handelt es sich um einen 33-jährigen Webdesigner, der nun zu einer 2,5-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Ihm wurden Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Millionen Fällen zur Last gelegt. In der Urteilsbegründung heisst es, dass es bei Kino.to rein darum ging, Geld zu machen. Ob nun altruistischere Motive zu einer geringeren Strafe geführt hätten, sei einmal dahingestellt. Für den Verurteilten sprach jedenfalls, dass er eng mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet habe und es so zu weiteren Festnahmen kommen konnte. Dadurch wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf drei Jahre Haft um ein halbes Jahr abgemildert. Außerdem muss der Verurteilte die 160.000 Euo, die er erwirtschaftet hat, rückerstatten.
Sind die 160.000 Euro grundsätzlich natürlich viel Geld, sagen sie jedoch auch aus, dass der 33-jährige nicht zur Spitzengruppe der Angeklagten gehört. Der Hauptverdächtige alleine soll mehrere Millionen verdient haben. Dies Geld wurde, neben einigen Luxusautos, bereits beschlagnahmt. Wann der Prozess gegen ihn eröffnet wird, ist noch nicht bekannt.
Bei Kino.to handelte es sich um eine Plattform, auf der illegalerweise Filme gestreamt wurden. Durch ein ausgeklügeltes System von weltweit verteilten Servern und Filehostern waren die Hintermänner lange kaum auszumachen. In einer lang angelegten Aktion gelang es der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zusammen mit der GVU jedoch, die Seite zu übernehmen und die Betreiber dingfest zu machen.
Im Zuge der Abschaltung von Kino.to haben wir damals einige legale Alternativen aufgelistet, die immer noch Bestand haben. Trittbrettfahrern, die auf das Konzept von kino.to aufbauen und sich ähnlich nennen (und vom Design her beinahe identisch sind), sollte besser keine Beachtung geschenkt werden.
[via chip.de]