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Kino.to: Erstes Urteil eine mehrjährige Haftstrafe

Der erste Prozess seit der Abschaltung von Kino.to ist nun beendet. Obwohl der Angeklagte nur Mittäter und ein eher kleines Licht war, gibt es eine mehrjährige Haftstrafe

Bei dem Verurteilten handelt es sich um einen 33-jährigen Webdesigner, der nun zu einer 2,5-jährigen Haftstrafe verurteilt wurde. Ihm wurden Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Millionen Fällen zur Last gelegt. In der Urteilsbegründung heisst es, dass es bei Kino.to rein darum ging, Geld zu machen. Ob nun altruistischere Motive zu einer geringeren Strafe geführt hätten, sei einmal dahingestellt. Für den Verurteilten sprach jedenfalls, dass er eng mit den Ermittlungsbehörden zusammengearbeitet habe und es so zu weiteren Festnahmen kommen konnte. Dadurch wurde der Antrag der Staatsanwaltschaft auf drei Jahre Haft um ein halbes Jahr abgemildert. Außerdem muss der Verurteilte die 160.000 Euo, die er erwirtschaftet hat, rückerstatten.

Sind die 160.000 Euro grundsätzlich natürlich viel Geld, sagen sie jedoch auch aus, dass der 33-jährige nicht zur Spitzengruppe der Angeklagten gehört. Der Hauptverdächtige alleine soll mehrere Millionen verdient haben. Dies Geld wurde, neben einigen Luxusautos, bereits beschlagnahmt. Wann der Prozess gegen ihn eröffnet wird, ist noch nicht bekannt.

Bei Kino.to handelte es sich um eine Plattform, auf der illegalerweise Filme gestreamt wurden. Durch ein ausgeklügeltes System von weltweit verteilten Servern und Filehostern waren die Hintermänner lange kaum auszumachen. In einer lang angelegten Aktion gelang es der Generalstaatsanwaltschaft Dresden zusammen mit der GVU jedoch, die Seite zu übernehmen und die Betreiber dingfest zu machen.

Im Zuge der Abschaltung von Kino.to haben wir damals einige legale Alternativen aufgelistet, die immer noch Bestand haben. Trittbrettfahrern, die auf das Konzept von kino.to aufbauen und sich ähnlich nennen (und vom Design her beinahe identisch sind), sollte besser keine Beachtung geschenkt werden.

[via chip.de]



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Autorenprofile: Sebastian Sachse
  • Touchfreak

    Kleiner Tipp ” Außerdem muss der Verurteilte die 160.000 Euo, die er erwirtschaftet hat, rückerstatten.”
    Euro schreibt man noch mit einem “r” sonst netter Artikel.

  • http://wetgossip.com/2011/12/06/kino-to-mitarbeiter-zu-haftstrafe-verurteilt-chip-online/ Kino.to: Mitarbeiter zu Haftstrafe verurteilt – Chip Online | wetGOSSIP, i love it!

    [...] Haft für Kino.tosilicon.deKino.to: Haftstrafe für Webdesigner der Raubkopie-SeiteDiePresse.comWinload-News -NZZ Online -Krone.atAlle 7 Artikel » Klatsch ← Kino: Kaufmann [...]

  • http://www.toalster.de Patrick

    Strafmaß: 100% agree
    Als Blogger und Designer, der jedes Jahr selbst einen Anteil der Ausschüttung der Verwertungsgesellschaften erhält, habe ich keinerlei Nachsicht für diese Art von gewerbsmäßigem Bruch der Urheberrechte.

  • http://www.toalster.de Patrick

    Strafmaß: 100% agree
    Als Blogger und Designer, der jedes Jahr selbst einen Anteil der Ausschüttung der Verwertungsgesellschaften erhält, habe ich keinerlei Nachsicht für diese Art von gewerbsmäßigem Bruch der Urheberrechte.

  • http://www.top-kanaren.com/ Ferienhaus aus Fuerteventura

    Naja, muss mal sagen dass ich auch ein paar mal ein film dort angeshen habe, aber wie auch im Artikel erklärt wird, gibt es auch Legale Alternativen. Auch mir, als Designer, gefällt der bruch des Urheberrechts nicht.

  • Kathi

    Einverstanden, die Leute von kino.to haben viel Geld mit illegalen Inhalten gemacht. Aber warum schaffen es die Filmschaffenden, Kinos usw. nicht, ein günstiges Angebot auf die Beine zu stellen? Teure Kinokarten = weniger Leute im Kino, billigere Kinokarten = mehr Leute im Kino. Filmvorführung, Strom usw. kosten dann doch gleich viel. Und, warum werden Vergewaltiger und Kinderschänder mit weniger bestraft? Weil es nicht um Geld geht, sondern nur um Menschen!

  • http://twitter.com/ptoalster Patrick Toalster

    Den Preis als mildernden Umstand für den Diebstahl zu nennen finde ich verwegen, um nicht zu sagen falsch. Es zwingt einen niemand, einen Film sehen zu wollen. Und nur weil es technisch möglich ist, heißt das nicht dass man es einerseits tun sollte und andererseits dass es legal werden müsste weil es angeblich alle machen.
    die vermischung mit vergewaltigern und kinderschändern ist undifferenziert. in deutschland wird eben sachbeschädigung höher bestraft als ein kapitalverbrechen. ist scheiße, ist aber so.