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Presserecht: Leitfaden zum Datenschutz und Pressekodex zum Download
Darf man Fotos mit fremden Leuten drauf veröffentlichen? Darf ein Angeklagter schon als Schuldiger dargestellt werden? Kann der Name einer Privatperson in einem Artikel vollständig genannt werden? Das sind alles Fragen, die sowohl bei klassischen Journalisten auftauchen wie auch beim Veröffentlichen im Internet. Der Deutsche Presserat hat einen Leitfaden zum Datenschutz zusammengestellt, den man als PDF kostenlos herunterladen kann.
Im Jahr 2003 erschien zum ersten Mal der Leitfaden “Datenschutz in Redaktionen”, herausgegeben vom deutschen Presserat. Die vorliegende zweite Auflage vom April 2011 ist als kostenloses eBook oder in Printform für 3,50 Euro erhältlich.
Pressekodex – freiwillige Verpflichtung
Der Schutz von Persönlichkeitsrechten und personenbezogenen Daten ist ein hehres Ideal, das im Journalismus nicht immer mit der gebotenen Vorsicht gehandhabt wird. An dieser Stelle kommen Datenschutz und Pressekodex ins Spiel. Jeder Medienverlag kann durch eine Selbstverpflichtung den Pressekodex anerkennen und akzeptiert damit auch die Maßgaben des Datenschutzes. Aber auch nicht angeschlossenen Verlagen, Redaktionen oder freien Journalisten können und sollten die Hinweise des Presserats eine Richtlinie sein. Adressaten des Leitfadens sind u.a. alle periodisch erscheinenden Print-Medien sowie Online-Medien mit journalistisch-redaktionellen Inhalten.
Ganz konkret geregelt sind beispielsweise die Nennung von Namen (z.B. der Opfer von Unglücksfällen oder Straftaten), Veröffentlichungsrechte von Bildern (etwa bei Kindern oder Vermissten) oder der Schutz des Aufenthaltsortes von Personen, über die berichtet wird. Bei Verstößen, wie einer vorverurteilenden oder mutmaßenden Berichterstattung, kann der Presserat unter anderem eine Rüge aussprechen, die gemäß dem Presserat vom verpflichteteten Medium als Ausdruck einer fairen Berichterstattung abgedruckt werden soll.
Bei den Printmedien ist die Bild-Zeitung mit 106 Rügen seit Beginn der Statistik im Jahr 1986 die am häufigsten gerügte Zeitung; eine solche Rüge erhielt Bild etwa wegen der unangemessen sensationellen Berichte über den Tod des amerikanischen Popstars Michael Jackson, die gegen die Menschenwürde grob verstießen.
Leitfaden zum Redaktionsdatenschutz
Der 61 Seiten umfassende Leitfaden enthält neben Vorwort, Glossar, Anhang (zu den publizistischen Grundsätzen des Pressekodex) und Stichwortverzeichnis die folgenden Hauptkapitel:
Die Broschüre bietet allen journalistischen Medien Hilfestellung zum Thema Datenschutz im Redaktionsalltag. Neben Datenschutz und Datensicherheit werden die Regeln des Pressekodex, des Bundesdatenschutzgesetzes und des Rundfunkstaatsvertrags ausführlich dargelegt und erläutert.
Der Leitfaden appelliert so auch an die Sorgfalt aller Journalisten, nicht zuletzt um zwischen Pressefreiheit und Datenschutzbelangen zu vermitteln. Dieses Anliegen ist eine der Kernaufgaben des Deutschen Presserats, insofern bei vermuteten Verstößen Beschwerden entgegengenommen und geprüft werden.
Der Deutsche Presserat
Die zwei Hauptaufgaben des Deutschen Presserats sind Lobbyarbeit für die Pressefreiheit in Deutschland und das Bearbeiten von Beschwerden aus der Leserschaft. Im einzelnen umfassen diese Aufgabenbereiche laut der Internetseite des Presserats die folgenden Ziele:
Die gedruckte Version des Leitfadens zum Redaktionsdatenschutz kann für 3,50 Euro (inkl. Porto und Versand) in der Geschäftsstelle des Presserats über die E-Mail-Adresse info@presserat.de bestellt werden.
inklusive Pressekodex
Bilder: Bild 1 © www.jenpix.de / pixelio.de, Bild 2 © Rainer Sturm / pixelio.de