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GEZ-Gebühren: Ab 2013 wird pro Haushalt GEZahlt
Rheinland-Pfalz’ Ministerpräsident Kurt Beck, Vorsitzender der Rundfunkkommission der Länder, und sein baden-württembergischer Amtskollege Stefan Mappus, Koordinator für Medien der unionsgeführten Länder, haben am Mittwoch die Katze aus dem Sack gelassen: Die Regierungschefs der Länder haben sich in Berlin auf einer Sitzung der Rundfunkkommission auf ein einfacheres und gerechteres Rundfunkfinanzierungsmodell geeinigt.
GEZ für alle
Die Rundfunkgebühren werden ab 2013 pauschal pro Haushalt erhoben und nicht mehr wie bislang als eine Gerätesteuer. Damit ist künftig jeder Haushalt verpflichtet, Rundfunkgebühren an die Gebühreneinzugszentrale GEZ zu entrichten. Die Höhe der Gebühr soll sich am derzeitigen Satz von 17,98 Euro orientieren, aber immerhin nicht darüber liegen. Ausnahmen zur allgemeinen Gebührenpflicht wird es jedoch weiterhin geben, allerdings nur noch für Hartz-IV-Empfänger.
Die Änderungen bedeuten auch, dass die Zahl und Art der Empfangsgeräte in einem Haushalt für die Höhe der zu entrichtenden Gebühr völlig unerheblich ist – Haushalt ist Haushalt. Bei Firmen soll sich die Höhe der Rundfunkgebühren nach der Zahl der Mitarbeiter und Betriebsstätten richten.
Kontrolleure werden arbeitslos
Bürger, die über mehrere Wohnungen verfügen können sich künftig darüber freuen, dass für Extra-Domizile wahrscheinlich nur eine Zusatzgebühr entrichtet werden muss. Familien, die generationsübergreifend zusammenleben, gelten als ein Haushalt und werden daher nicht mehrfach abkassiert. Und bei Wohngemeinschaften bekommt der Hauptmieter die Rechnung.
Für einen kleinen Teil der Bevölkerung bedeutet die Reform jedoch echte Nachteile: Die Außendienstmitarbeiter der GEZ – bisher auf Provisionsbasis beschäftigt – müssen sich größtenteils neue Betätigungsfelder suchen. Mit der Umstellung auf die Haushaltspauschale verlieren sie ihre vorrangige Aufgabe – die gute alte GEZ bleibt allerdings erhalten.