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Hartz IV: Der alte und neue Regelsatz im Vergleich und zum Download

hartz iv regelsatz logoDas Bundesverfassungsgericht hatte im Februar den Hartz-IV-Regelsatz als “willkürlich” eingestuft und forderte die Politik zu einer Überprüfung auf. Die alte Regelung genüge “dem Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums nicht”. Der neue, überarbeitete Regelsatz für das Arbeitslosengeld II liegt nun sage und schreibe fünf Euro höher als in der alten Regelung. Für Bildung sind im Monat 1,39 € vorgesehen, Ausgaben für Alkohol und Zimmerpflanzen wurden gestrichen, dafür Internetkosten und Praxisgebühr hinzugefügt.

Wir zeigen den alten und neuen Hartz-IV-Regelsatz im Vergleich und verweisen auf die Regelungen zum Download.

Das Verfassungsgericht hatte die Politik beauftragt, die Regelsätze zu überprüfen und begründet neu einzustufen. Im nun vorgelegten Referentenentwurf liegt der Hartz-IV-Satz für Erwachsene bei 364 € im Monat, fünf Euro höher als zuvor. Die Regelsätze für Kinder, die zuvor einfach prozentual zum Erwachsenensatz berechnet wurden,  sollen auf dem gleichen Stand bleiben (215-287€) – obwohl die Berechnung in begründete Faktoren leicht niedrigere Werte ergeben hat.

Der Hartz-IV-Regelsatz ermittelt sich (wie schon 2003) aus den durchschnittlichen Ausgaben des unteren Fünftels der Einkommenspyramide. Hartz-IV-Empfänger bekommen allerdings nicht 100% der durchschnittlichen Ausgaben, sondern je nach Bereich nur einen Anteil (z.B. 71 % der durchschnittlichen Gesundheits-Ausgaben, 55% der durchschnittlichen Kultur-Ausgaben). Der Satz ist direkt an die Daten der “Einkommens- und Verbrauchsstatistik” geknüpft, die alle fünf Jahre vom Bund erhoben wird. Zuletzt wurden 2008 per Stichprobe 60.000 Haushalte beauftragt, Haushaltsbücher zu führen.

Die schwarz-gelbe Regierung will den neuen Hartz-IV-Regelsatz am 20. Oktober beschließen, danach geht der Entwurf an Bundestag und Bundesrat. In der Länderkammer ist es fraglich, ob eine Mehrheit für die Neuregelung zustandekommt. Das Urteil des Verfassungsgerichts gebietet, zum 1.1.2011 den neuen Regelsatz zu installieren.

Die Hartz-IV-Regelsätze im Vergleich:

Verbrauchsausgaben neu € alt €
(seit 1.7.2010, Berechnung nach Wikipedia)
Nahrung, Getränke (Tabakwaren nur 2010) 128,46 132,83
Bekleidung, Schuhe 30,40 35,9
Wohnen (ohne Mietkosten)
also Strom, Wasser, Reparaturen
30,24 28,72
Möbel, Apparate, Haushaltsgeräte 27,41 25,13
Gesundheitspflege 15,55 14,36
Verkehr (Öffentliche Verkehrsmittel und Fahrrad, sowie Zubehör) 22,78 14,36
Telefon, Fax, Post- und Kurierdienstleistungen. 31,96 32,31
Freizeit, Unterhaltung, Kultur (darin auch Schreibwaren sowie Schulmaterial) 39,96 39,49
Bildung 1,39 -
Beherbergungs- und Gaststättenleistungen 7,16 7,18
Sonstige Waren und Dienstleistungen 26,50 28,72
Gesamt 361,81 (im Entwurf aufgerundet auf 364) 359

Welche Leistungen im einzelnen weggefallen sind, steht in der Übersicht des Bundesministeriums: Nicht mehr “regelsatzrelevant” sind z.B. alkoholische Getränke, Tabakwaren, Zimmerpflanzen, neu hinzugekommen sind Downloads, Praxisgebühr und Hobbykurse.

Zum Nachlesen:

Urteil des Bundesverfassungsgericht vom Februar 2010

Referentenentwurf zum neuen Hartz-IV-Regelsatz

Veränderte Positionen der Regelsatz-Relevanz



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Autorenprofile: Peer Göbel
  • http://digitallife.update-leben.de Frank

    Wahnsinn, 1,39 für Bildung, da muss man alleine für ein Fachbuch schon viel Sparzeit einrechnen. Da ein Fachbuch so zwischen 20 und 50 Euro liegen dürfte, liegt die Sparzeit zwischen 14,4 und 36 Monaten. Na denn, frohes Entspannen während der Zeit in der die Menschen auf ihre Bildung sparen.

  • Fred

    Ich frage mich nur wieso überhaupt solche Aufstellungen gemacht werden, bzw. überhaupt Menschen für soetwas angestellt und bezahlt werden. Diese rein statistischen und unrealistischen Zahlen, da kann man es doch gleich bleiben lassen. Was soll das? Liest sich irgendwie auch eher wie eine Parodie als eine sinnvolle “Verbrauchsausgabenliste”. Und so wie mit dieser Liste jetzt rumjongliert wurde: Einfach nur lächerlich da fallen einfach mal ein paar Posten weg und kommt z.B. ein “Bildungsposten” hinzu. Einfach nur lächerlich!

  • Missidini

    ich trinke keinen alkohohl meine fahrkarte kostet allein schon 33.50..mein strom abschlag beträgt über 40 euro,trotz günstigsten anbieter…ich gehe nicht mal weg oder kaufe mir auch keine sachen zum anziehn..und das geld ist schon am 5ten alle weil ich noch so blöd bin und von dem wenigen meine rate an die bank zahle…so siehts doch ma aus..ich vereinsame zu hause…wo soll ich auch hin..da fehlt mir jede motivation ohne geld…

  • Hageneruwe

    1,53€ für Bildung super was gibt´s dafür ? Nur mich ägert das alle wieder SPD und Güne so wie die CDU , FDP wieder wählen ! Wer wissen wil wie die Parteien im Bundestag darüber im Deutschen Bundestag abgestimmt haben- zu googlen unter: Linksfraktion namentliche absimmungen, DIE LINKE stimmte als einzige immer Konsequent gegen DIESE Politik! Der Antrag Hartz IV abzuschaffen ist auch dabei nur wurde das eben von SPD und Grüne abgelehnt ! Deshalb gilt je stätker DIE LINKE . , desto sozialer das Land damit unsere Forderungen auch durchkommen brauchen wir die Unterstüzung der Wähler , dauerhaft !