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Die mysteriöse Elena: Alle Infos zur neuen gesetzlichen Arbeitnehmer-Datenspeicherung
Ins Gerede kam ELENA insbesondere durch das Wirken von Peter Schaar. Der Bundesbeauftragte für Datenschutz hinterfragt, ob die massenhafte Speicherung dieser Daten auf Vorrat mit unserem Grundgesetz konform geht und “überhaupt angemessen” sei.
Denn neben den “Stammdaten” und Gehaltsinformationen werden in Zukunft auch Hintergrundinformationen zu ausgesprochenen Kündigungen an ELENA übermittelt. Dabei steht es dem Arbeitgeber im Augenblick noch frei, wie er diese Informationen in einem Freitextfeld formuliert. Andere Informationen werden im Multiple-Choice-Verfahren an ELENA weitergegeben, womit gewährleistet ist, dass der Arbeitnehmer auf diesem Wege nicht benachteiligt gegenüber anderen Arbeitnehmern ist.
Weiterhin fragwürdig bleibt, wozu Informationen zur Ausbildung des Arbeitnehmers, der jährlich vereinbarte Urlaubsanspruch oder zu privaten Rentenversicherungen übermittelt werden müssen. Ursprünglich sollten sogar Streiktage an Elenas Zentrale Speicherstelle (ZSS) übermittelt werden sollten.
Wer die eigenen gespeicherten Daten überprüfen will, hat nur eine Möglichkeit und das auch erst ab 2012: ein Kartenlese-Gerät mit Tastenfeld. Wer hat das bitteschön schon zuhause? Die Kosten für die Chipkarte und die elektronische Signatur muss man ebenfalls selbst übernehmen.
Welche Daten werden gespeichert?
Dass ELENA nicht nur (Infos über) dein Geld will, zeigt die folgende Liste der Daten, die Vater Staat ab sofort monatlich von deinem Chef bekommt:
- Geburtsdaten und Adresse des Arbeitnehmers
- Adresse des Arbeitgebers, ggfs. abweichender Beschäftigungsort
- Steuerklasse, Freibeträge, Sozialversicherungsdaten
- Entgelte (also Lohn- und Gehaltszahlungen)
- Beginn (und Ende) des Beschäftigungsverhältnisses
- Fehlzeiten, Urlaubsanspruch, wöchentliche Arbeitszeit
- Informationen zum geplanten Ausbildungsende
- Nebenbeschäftigung von Arbeitslosen, Heimarbeit
- Informationen zu Versicherungsverhältnissen in Privaten Renten- oder Krankenversicherungen
- Arbeitgeberzuschüsse zu Privaten Renten- oder Krankenversicherungen
ab 01.07.2010 wird zusätzlich gespeichert:
- Hat der Arbeitnehmer gekündigt oder wurde er entlassen?
- Wann endete das Arbeitsverhältnis?
- Wie lange war die Kündigungsfrist?
- Was war der Anlass für die Kündigung?
- Durch wen wurde die Kündigung veranlasst (Arbeitgeber/Arbeitnehmer)
- Handelte es sich um ein befristetes Arbeitsverhältnis?
- Wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen oder handelt es sich um eine betriebsbedingte Kündigung?
- Wurde eine Klage auf Kündigungsschutz erhoben?
- Auf welchem Weg wurde die Kündigung zugestellt?
- Wurde eine Sozialauswahl vom Arbeitgeber vorgenommen?
Wie lange werden die Daten gespeichert?
Alle Daten werden für 2 Jahre gespeichert – es sei denn, sie werden für ein amtliches Verfahren wie bspw. einen Gerichtsprozess benötigt. Die maximal mögliche Speicherungsdauer beträgt 5 Jahre, danach erfolgt die automatische Löschung.
Wer darf auf die, über dich gespeicherten, Daten zugreifen?
Im Augenblick ist es vorgesehen, dass Anträge auf Arbeitlosen-, Wohn- und Elterngeld ab 2o12 mit Daten aus der zentralen Speicherstelle (ZSS) von ELENA verarbeitet werden. Nur den Sachbearbeitern der entsprechenden Behörden soll nach aktuellem Kenntnisstand Zugriff auf deine Daten gewährt werden.
Hier findest du alle Infos rund um ELENA zum Download: