| Entwicklung und Support eingestellt
Öffentliches Verfahrensverzeichnis. |
Der Gesetzgeber verpflichtet jede Organisation (Unternehmen, Vereine, Verbände usw.), die personenbezogene Daten verarbeitet und unter den Anwendungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) fällt, eine Datenschutz-Dokumentation für Jedermann zur Verfügung zu stellen. Diese Dokumentation wird "Öffentliches Verfahrensverzeichnis (ÖVv)" genannt.
Die kostenlose Software ÖVv-Assistent hilft Ihnen, das öffentliche Verfahrensverzeichnis schnell und einfach zu erstellen. Sie werden von dem Programm durch die Erstellung des ÖVv geführt mit Vorlagen für viele Angaben unterstützt.